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Gabriele Stein

Energieausweis

Wir beraten Sie rund um das Thema Energieausweis

Energieausweis, der Steckbrief für Wohngebäude


Lt. Energieeinsparverordnung (EnEV) sind seit 01. Mai 2014 wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Es gibt zwei Arten von Energieausweise, nach Bedarf- oder Verbrauch. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden.

Wenn der Eigentümer bzw. Vermieter den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder rechtzeitig zugänglich macht, gilt dies gemäß EnEV als Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Welchen Energieausweis Sie benötigen und wie sie ihn kostengünstig erhalten, teile ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.

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Der Energieausweis beim Immobilienverkauf

und Vermietung


ist gesetzlich vorgeschrieben und im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) seit dem 01.05.2021 neu in Kraft getreten.

 

Wir erstellen Ihren Energieausweis im Rahmen eines Verkaufs kostenlos

Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis für Ihre Immobilie?

Auch dann können Sie sich auf unseren professionellen Service verlassen. Bei einem Verkaufsauftrag erstellen wir den benötigten Energieausweis für Ihre Immobilie für Sie kostenlos. 

 

Man unterscheidet 2 Arten des Energieausweises:

Der Verbrauchsausweis

für Wohngebäude mit 

-      Bauantrag nach 1977 oder

-      mehr als 4 Wohneinheiten                                       

   

Der Bedarfsausweis

für alle Wohngebäude

 

Vorlagepflicht des Energieausweises

Der Energieausweis muss auch ohne Aufforderung bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden.


Übergabepflicht des Energieausweises

Spätestens bei Vertragsschluss muss der Energieausweis an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.


Gültigkeit

Der Energieausweis ist immer auf zehn Jahren ausgestellt. Wenn jedoch während dieser Zeit energetische Verbesserungen des Gebäudes vorgenommen werden, empfiehlt es sich, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, da in der Regel eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wurde. Diese Vorteile können Sie mit einem neuen Energieausweis gegenüber Käufern und Mietern besser nachweisen.

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Frau Gabriele Stein

Ihre Ansprechpartnerin
Gabriele Stein